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BFH, 07.01.2008 - IV B 24/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Beherrschungsidentität bei Beteiligung der derselben Personen am Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen; Nachweis eines konkreten Interessenskonflikt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 23.11.2006 - 4 K 1636/03
- BFH, 07.01.2008 - IV B 24/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.08.2001 - IV B 120/00
Zulassung der Revision - Streitgegenstand - Gewerbesteuer- Messbescheid - …
Auszug aus BFH, 07.01.2008 - IV B 24/07
Dies wiederum erfordert, dass bei Beschlussfassungen ernstliche Meinungsverschiedenheiten aufgetreten sind, die auf unterschiedliche geschäftliche Interessen der betreffenden Gesellschafter und die Aufgabe des Willens, die geschäftliche Betätigung durch eine "Doppelkonstruktion" zu verwirklichen, schließen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2001 IV B 120/00, BFH/NV 2001, 1561, m.w.N.).
- BFH, 16.05.2013 - IV R 54/11
Personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; …
Dies entspricht der auf dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63 gründenden sog. Personengruppentheorie (…z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 39/92, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 7. Januar 2008 IV B 24/07, BFH/NV 2008, 784).Insoweit wäre auch im Rahmen der sog. Personengruppentheorie zu berücksichtigen, dass deren Folgerungen nicht eintreten, wenn die ihr innewohnende Vermutung gleichgerichteter Interessen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 784) nicht greift.
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
Dies entspricht der auf dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63 gründenden sog. Personengruppentheorie (…z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 39/92, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 7. Januar 2008 IV B 24/07, BFH/NV 2008, 784). - FG Münster, 08.12.2011 - 3 K 4296/07 Die Beteiligung derselben Personen am Besitz- und am Betriebsunternehmen begründet nur dann ausnahmsweise keine Beherrschungsidentität, wenn die Vermutung gleichgerichteter Interessen nach der so genannten Personengruppentheorie durch den Nachweis eine konkreten Interessenkonfliktes erschüttert wird (BFH, Beschluss vom 07.01.2008 IV B 24/07, BFH/NV 2008, 784).